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Tarife / Kosten (gültig ab 1.1.2010) Bedarfsabklärung/-Überprüfung Fr. 74.40 pro Stunde Bedarfsabklärung KLVa und Hauswirtschaftliche Leistungen* Fr. 25.00 pro Stunde Bedarfsabklärung Mahlzeitendienst Pflegerische Leistungen Fr. 74.40 pro Stunde Massnahmen der Beratung Fr. 68.00 pro Stunde Massnahmen der Untersuchung und Behandlung Fr. 48.50 pro Stunde Massnahmen der Grundpflege Ihre Krankenversicherung übernimmt während 60 Stunden im Quartal die Kosten für pflegerische Leistungen. Dafür ist eine Bedarfsklärung erforderlich. Diese ist für Ihre Krankenversicherung und den Subventionsträger zwingend. Wenn mehr als 60 Stunden pro Quartal benötigt werden, muss ein Gesuch mit ausführlicher Begründung an die Krankenversicherung gestellt werden. Von der Grundversicherung werden pflegerische Leistungen zu 90 % gedeckt (d.h. abzüglich Selbstbehalt und Franchise). Hauswirtschaftliche Leistungen* Fr. 24.00 pro Stunde für Vereinsmitglieder Fr. 26.00 pro Stunde für Nichtmitglieder Hauswirtschaftliche Leistungen werden von Montag bis Freitag erbracht. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie von 20.00 - 7.00 Uhr erfolgen Einsätze nur in Ausnahmefällen, Zuschlag Fr. 5.00 pro Stunde. *Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) übernimmt keine Beiträge für hauswirtschaftliche Leistungen. Durch eine Zusatzversicherung können diese Leistungen zum Teil abgedeckt sein. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenversicherung ab. Mahlzeitendienst Fr. 14.00 pro Mahlzeit (Salat, Suppe, Hauptgang, Dessert) Pflegedokumentationsordner (einmalige Anschaffung) Fr. 6.00 Vergebliche Besuche
Bei vergeblichen Besuchen sowie bei Terminabsagen von weniger als 24 Stunden wird der Tarif der vorgesehenen Leistung verrechnet. |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Januar 2010 um 08:15 Uhr |
